Der zugelassene Grundstoff Lecithin fördert die Pflanzengesundheit und ist bei Befall durch verschiedene Pilzkrankheiten nützlich (z.B. Echter Mehltau, Blattflecken- und Kräusselkrankheit sowie Krautfäule).
Anwendungsempfehlung: COMPO BIO Grundstoff Lecithin AF ist ein anwendungsfertiges Produkt. Sprühflasche vor Gebrauch gut schütteln. Beim Auftreten der ersten Krankheitszeichen werden die Pflanzen von allen Seiten, auch die Blattunterseiten, bis zur sichtbaren Benetzung eingesprüht. Keine Anwendung bei direkter Sonne, hohen Temperaturen > 25°C oder hoher Regenwahrscheinlichkeit.
Anwendungszeitraum: April, Mai, Juni, Juli, August, September
Anwendungshinweise: Weitere Hinweise zur Anwendung: Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Menge/Dosierung/Ausbringung:
Kultur
Schadorganismus / Zweckbestimmung
Reichweite mit 750 ml
Anwendungen
Anzahl
Abstand
Zierpflanzen, besonders Rosen
Echter Mehltau und andere pilzliche Erreger
25 m²
3 - 12
5 Tage
Marktg emüse wie Gurke
Echter Mehltau
5 m²
2 - 6
Salat
2
7 Tage
Tomate
Kraut- und Braunfäule
2 - 6
Kartoffel
Kraut- und Knollenfäule
19 m²
3 - 12
5 Tage
Obstbäume (Apfel, Pfirsich)
Echter Mehltau / Kräusselkrankheit
8 m²
Stachelbeere
Echter Mehltau
8 m²
2 - 4
Wein
25 m²
3 - 12
Erdbeere
Echter Mehltau und andere pilzliche Erreger
15 m²
Himbeere
Wartezeit 5 Tage, bei Wein 30 Tage
Grundstoffe sind eine eigene Kategorie gemäߠArtikel 23 der EU Verordnung (EG) Nr 1107/2009. Es gilt die Durchführungsverordnung (EU) des Rates Nr. 2017/419 sowie des Überprüfungsberichts (SANTE/11809/2016).
Hinweise Anwender: Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Technische Details: Lagerung/Haltbarkeit: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Nur im Originalbehälter lagern. Dicht verschlossen, kühl und trocken, an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten. Leere Behälter nicht wiederverwenden. Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.